AGB

Allgemeine geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für alle Verträge, die persönlich, schriftlich, telefonisch oder online über die Webseite https://www.jf-schieferwerk.de und direkt mit der Jürgen Fischer GmbH & Co. KG, vertreten durch die Jürgen Fischer GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin, Frau Gabriele Fischer, (nachfolgend bezeichnet als „Verkäufer“), Eisenbahnstraße 22, 73235 Weilheim a. d. Teck, Tel.: +49 (0) 70 23 / 900 84 0, Fax: : +49 (0) 70 23 / 900 84 10, E-Mail: info@jf-schieferwerk.de mit Ihnen (nachfolgend bezeichnet als „Kunde“) geschlossen werden.

(2) Sie gelten für natürliche Personen, Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nur anerkannt, sofern diese schriftlich vom Verkäufer akzeptiert wurden.

(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Jede Nachbestellung, die nicht bereits Gegenstand des ursprünglichen Vertrages war, gilt als gesonderter neuer Auftrag und nicht als Erweiterung oder Abänderung des Ursprungsauftrags. Diese zusätzlich vereinbarten Arbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig.

(5) Die Ausführungen der dem Verkäufer übertragenen Leistungen sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen sich nach:
– dem Auftragsschreiben / Bestellung
– der Leistungsbeschreibung des Auftrages
– diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
– die VOB-Teile B und C in der jeweils neuesten Fassung
– dem BGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Der Verkäufer behält sich vor, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Anfragen nicht zu beantworten.
(2) Allein durch eine Anfrage an den Verkäufer (per E-Mail, Telefax, Telefon oder auf sonstige Weise) kommt kein Vertrag zustande. Diese Anfrage stellt lediglich ein Angebot zum Vertragsabschluss dar. Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass der Verkäufer das Angebot für diesen Vertrag annimmt. Der Verkäufer nimmt das Vertragsangebot an, indem der Vertrag ausdrücklich bestätigt oder mit der Ausführung begonnen wird.

§ 3 Preise und Preisanpassung
(1) Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz des Verkäufers und jeweils zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe im Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die Gewährung von Skonto oder erweiterten Zahlungszielen bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung, sofern nicht in unserem Angebot oder der schriftlichen Bestätigung des Auftrages enthalten. Der Kunde hat die Kosten der Lieferung, bei Be- und Umarbeitungsverträgen die Kosten der Rücklieferung zu tragen. Weitere Kosten für Versicherung, Verpackung sind in den Preisen ebenfalls nicht eingeschlossen.

(2) Sollten sich bei langfristigen Bestellungen (ab 4 Monaten zwischen Vertragsabschluss und gewünschtem Liefertermin) für den Verkäufer zusätzliche Kosten aufgrund Preissteigerungen bei Hersteller / Lieferant infolge Erhöhung der Energie- und Rohstoffpreise ergeben, die bei Bestellung noch nicht absehbar waren, so hat der Kunde. sofern es diesem zumutbar ist. diese zu 50 % zu tragen.

(3) Für den Fall, dass bei vorbenannten langfristigen Bestellungen in den dort aufgezählten Fällen eine Senkung der Kosten eingetreten ist, so werden diese in gleichem Maße wie eine Steigerung an den Kunden weitergegeben.

(4) Bei einer Preisanpassung hat der Kunde ein Recht auf Offenlegung der betroffenen Kostenelemente und deren Gewichtung im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Kalkulation des Verkäufers. Bei Erhöhungen, die deutlich über der Steigerung der Lebenshaltungskosten liegen. hat der Kunde ein Recht zum Rücktritt.

§ 4 Beschaffenheitsvereinbarung bei Naturstein- und Naturwerkstein
Bei Naturstein und Naturwerkstein sind materialbedingte, für den Kunden nicht unzumutbare Abweichungen hinsichtlich Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge (Aderungen, Poren, offene Stellen, Einsprengungen) von Mustern und Proben zulässig. Schiefer ist ein Naturprodukt, es können sich daher Unterschiede, Farbabweichungen und Steinabplatzungen ergeben. Dies stellt keinen Gewährleistungsgrund dar. Abweichungen von den Produkt-Abbildungen sind daher unvermeidlich.

§ 5 Lieferung
(1) Der Transport von Schiefer und anderen Natursteinen erfordert besondere Sorgfalt. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Frachtkosten sind generell vom Kunden zu tragen. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware an den Käufer über, auch wenn der Verkäufer die Frachtkosten übernommen hat. Bei Anlieferung ist der Käufer verpflichtet, für einen mit schwerem Lastzug befahrbaren Zuweg zu sorgen und die Ware unverzüglich und sachgemäß abzuladen.

(2) Bestellungen werden nur vorbehaltlich der Liefermöglichkeit angenommen. Alle getroffenen Vereinbarungen bezüglich Lieferzeiten bleiben vorbehalten. Höhere Gewalt und unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse (auch Streik, Verkehrsstörungen, Lieferverzug des Vorlieferanten, Betriebsstörungen, Mangel an Rohstoffen, Verkehrsmöglichkeiten usw.) oder Warenmangel begrenzen die Lieferpflicht oder heben Sie auf. Telefonische Terminabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

(3) Verzugs- und Schadensersatzansprüche für verspätete Lieferungen sind ausgeschlossen.

(4) Bei Anlieferung durch Kranfahrzeuge gehen die Kosten der Kranentladung zu Lasten des Käufers.

§ 6 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit und Verzug
(1) Alle Rechnungsbeträge sind spätestens 14 Tage nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen bei Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.

(2) Rechnungen sind bar oder per Überweisung zu bezahlen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und nur nachbesonderer Vereinbarung.

(3) Für Leistungen, die im Auftrag nichtenthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder vom Verkäufer abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen § 15 Nr. 5 VOB/B.

(4) Bei Aufträgen: deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die sind vom Verkäufer anzufordern und binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten.

(5) Der Kunde kommt in Verzug, wenn er trotz Fälligkeit und Mahnung nicht leistet. Gemäß § 286 Abs. 2 und 3 BGB kommt der Kunde in bestimmten Fällen auch ohne Mahnung in Verzug, etwa wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt oder bestimmbar ist (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB), der Kunde die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert (§ 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB) oder wenn der Kunde einer Entgeltforderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung leistet (§ 286 Abs. 3 BGB). Ab Eintritt des Zahlungsverzugs berechnet der Verkäufer Mahngebühren und Verzugszinsen. Der Verkäufer weist darauf hin, dass der Kunde sich nach Fristablauf in Verzug befinden und die Forderung in einem gerichtlichen Mahnverfahren geltend machen, an ein Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt übergeben kann. Dadurch entstehende zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. 

§ 7 Gewährleistung und Haftung
(1) Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände verjähren in 2 Jahren seit Ablieferung der Sache. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung – bezogen auf die Absendung der Anzeige – gegenüber dem Verkäufer schriftlich gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.

(2) Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Käufer folgende Rechte:
a) Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.

b) Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur unerheblich ist.
c) Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor: Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, bei Fehlern infolge von Überbeanspruchung durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.

§ 8 Haftung auf Schadenersatz
(1) Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Liefergegenstandes begrenzt.

(4) Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

(5) Schadenersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Käufers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben unberührt.

(6) Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

(7) Der Anspruch des Käufers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadenersatzes statt der Leistung bleibt unberührt.
§ 9 Rücktritt
(1) Bei Rücktritt sind Verkäufer und Kunde verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des Verkaufsgegenstandes Rücksicht zu nehmen ist.

(2) Der Verkäufer ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung nach Vertragsabschluss objektiv unmöglich wird, weil der Hersteller, mit dem der Verkäufer ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. In diesem Fall hat der Verkäufer den Nachweis zu erbringen, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Der Verkäufer hat den Kunden über die genannten Umstände unverzüglich zu benachrichtigen. Des Weiteren hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich die bereits erbrachten Gegenleistungen zu erstatten.

(3) Des Weiteren ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag. auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung berechtigt, wenn vom Kunden falsche Angaben über dessen Kreditwürdigkeit gemacht wurden oder objektive Gründe für seine Zahlungsunfähigkeit entstanden sind, sofern nicht der Kunde bereits vollumfänglich geleistet hat. Dies gilt insbesondere in Fällen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder der Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Für den Fall eines Teilrücktritts sind bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt jedoch unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche. Vor dem Rücktritt hat der Verkäufer dem Kunden die Möglichkeit einer Vorauszahlung bzw. Erbringung einer ausreichenden Sicherheit einzuräumen.

§ 10 Pauschalierter Schadensersatz nach Rücktritt
Soweit der Verkäufer vorn Kunde Schadensersatz nach einem Rücktritt verlangen kann, beläuft sich der zu ersetzende Schadensbetrag pauschal auf 25% der Nettoauftragssumme, es sei denn, der Verkäufer weist nach, dass ihm ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Kunden ist es aber gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Die verkauften Gegenstände bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehender Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur durch den Verkäufer unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche des Verkäufers dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.

(2) Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer), so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Verkäufers bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten werden.

(3) Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat der Verkäufer deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer heraus verlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.

(4) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher oder Ausübung des Unternehmerpfandrechts – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und ihm unverzüglich benachrichtigen, damit er seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufgebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten sowie alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich. vom Verkäufer ausführen zu lassen. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10% übersteigt. –

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern er vom Vertrag zurückgetreten ist.

§ 12 Annahmeverzug
(1) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche verpflichtet. dem Verkäufer die angemessenen anfallenden Lagerkosten zu vergüten. Sofern der Verkäufer die Ware im eigenen Lager einlagert, erhält er die üblichen Lagerkosten oder 20% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis. Dem Kunden ist es aber gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

(2) Kosten und Schäden, insbesondere auch zusätzliche Transportkosten und Transportrisiken, gehen bei unberechtigter Nichtannahme zu Lasten des Käufers. Rücksendungen gelieferter Ware werden ohne vorherige Genehmigung des Verkäufers nicht angenommen.

§ 13 Lieferfrist
(1) Verbindliche Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann. hat der Kunde eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tag des Eingangs des Schreibens, mit dem der Kunde den Verkäufer in Verzug setzt, falls eine kalendermäßig bestimmte Lieferfrist vorliegt, mit deren Ablauf – zu gewähren, im Höchstfall jedoch nicht mehr als 14 Tage. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

(2) Vorn Verkäufer nicht zu vertretende Störungen in seinem Geschäftsbetrieb oder bei seinen Vorlieferanten, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, insbesondere Streiks, Aussperrungen, sowie Fälle höherer Gewalt, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Kunde in diesen Fällen nur berechtigt, wenn er nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden sowie angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Kunden beim Verkäufer an den Kunden erfolgt. Sollte es sich hierbei um eine kalendermäßig bestimmte Lieferfrist handeln, so beginnt die zu setzende Nachfrist mit deren Ablauf.

(3) Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt. Hinsichtlich der Möglichkeit des Rücktritts für den Verkäufer gelten die Regelungen des § 9 dieser AGB.

§ 14 Bestellungen
Der Käufer ist verpflichtet bei Bestellungen nach Plänen und Skizzen die genaue Stückzahl und Größe der bestellten Platten anzugeben. Die Ermittlung der Maße und Menge ist Aufgabe des Käufers. Für die Richtigkeit der Angaben trägt der Käufer das Risiko ebenso für Übermittlungsfehler.

§ 15 Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung des Kunden gegenüber dem Verkäufer zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Verkäufers ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.

§ 16 Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Zur Aufrechnung von Forderungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche, mit denen er aufrechnen möchten, Gegenansprüche aus demselben Vertrag betreffen, rechtskräftig festgestellt, vom Verkäufer anerkannt oder unstrittig sind.

(2) Im Falle des Vorliegens eines Zurückbehaltungsrechts des Kunden ist dieses der Höhe nach auf das 3-fache der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten beschränkt.

(3) Rechnungsforderungen können vom Verkäufer an Dritte abgetreten werden, insbesondere zu Refinanzierungszwecken sowie zu Zwecken vereinfachter Forderungsabwicklung. Der Verkäufer weist darauf hin, dass er im Abtretungsfall nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die für eine Abtretung sowie die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Informationen an den Dritten übermitteln.

§ 17 Benachrichtigungen, Adressänderung und Firmenwechsel
Der Kunde muss dem Verkäufer schriftlich über Änderungen seiner postalischen oder elektronischen Adresse und Telefonnummer informieren, bevor diese Änderung wirksam wird. Bei der vom Kunden angegebene Adresse muss es sich um eine ladungsfähige Anschrift handeln. Wechselt bei einem Unternehmen der Inhaber oder ein persönlich haftender Gesellschafter oder erfolgt eine Änderung der Rechtsform so gilt dies als Überlassung an Dritte. Die Vertragsänderung bedarf der Zustimmung des Verkäufers. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund versagt werden.

§ 18 Personenmehrheiten
Tatsachen, die für einen Kunde bei Personenmehrheit eine Verlängerung oder Verkürzung des Vertragsverhältnisses herbeiführen oder gegen den Kunden einen Schadenersatz- oder sonstigen Anspruch begründen würden, haben für den anderen Kunde die gleiche Wirkung. Sind mehrere Personen Kunde, so bevollmächtigen sie sich hiermit gegenseitig, Willenserklärungen des Verkäufers mit Wirkung für den anderen/die anderen entgegenzunehmen oder von ihrer Seite abzugebende Erklärungen mit Wirkung für alle gegenüber dem Verkäufer abzugeben. Für die Wirksamkeit einer Erklärung des Verkäufers ist es ausreichend, wenn sie gegenüber einem der Kunde abgegeben wird.

§ 19 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden vom Verkäufer ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.

(2) Der Verkäufer stellt im Rahmen der Datenschutzerklärung auf www.if-schieferwerk.de ergänzende Informationen zum Datenschutz sowie zu Art, Umfang und Zweck der seinerseits vorgenommenen Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bereit.

§ 20 Gesetzliches Widerrufsrecht (nur für Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften)
Der Kunde kann die Vertragserklärung – als Verbraucher bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabsatzverträge – innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Jürgen Fischer GmbH & Co.KG
Geschäftsführerin Frau Gabriele Fischer.

Eisenbahnstraße 22 
73235 Weilheim a.d. Teck

Kontakt:
Telefon: +49 (0) 70 23 / 900 84 0
Telefax: +49 (0) 70 23 / 900 84 10
E-Mail: info@jf-schieferwerk.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Wiedergabe des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars

Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
Jürgen Fischer GmbH & Co. KG
Geschäftsführerin Frau Gabriele Fischer
Eisenbahnstr. 22
73235 Weilheim a. d. Teck

Kontakt:
Fax: +49 (0) 70 23 / 900 84 10
E-Mail: info@jf-schieferwerk.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
Bestellt am ()/erhalten am ()
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 21 Gerichtsstand
(1) Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.

(2) Wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Geschäftssitz des Verkäufers.

(3) Soweit der Kunde Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand der Geschäftssitz des Verkäufers vereinbart.

§ 22 Alternative Streitbeilegung
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten stellt die Europäische Union eine Online-Plattform (OS-Plattform) zur Verfügung unter http://ec.europa.eu/odr. Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

§ 21 Hinweis gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen der mit dem Kunden geschlossenen Verträge, die Erklärung einer Kündigung sowie die Abänderung dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 126 Abs. 1, 2 BGB). Die Ersetzung der Schriftform durch die elektronische Form (§§ 126 Abs. 3, 126 a BGB) oder die Textform (§ 126 b BGB) ist ausgeschlossen. Der Vorrang individueller Vertragsabreden bleibt hiervon unberührt.

(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

Diese AGB wurde erstellt durch Kanzlei Fischer-Battermann, Kirchring 55, 26831 Bunde.

Jürgen Fischer GmbH & Co

Schieferwerk – Marmor – Granit

Eisenbahnstraße 22

73235 Weilheim a. d. Teck