AGB
Allgemeine geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für alle Verträge, die persönlich,
schriftlich, telefonisch oder online über die Webseite https://www.jf-schieferwerk.de
und direkt mit der Jürgen Fischer GmbH & Co. Schieferwerk., vertreten durch
die Jürgen Fischer GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin, Frau
Gabriele Fischer, (nachfolgend bezeichnet als „Verkäufer“), Eisenbahnstraße 22, 73235 Weilheim a. d. Teck, Tel.:
+49 (0) 70 23 / 900 84 0, Fax: : +49 (0) 70 23 / 900 84 10, E-Mail: info@jf-schieferwerk.de
mit Ihnen (nachfolgend bezeichnet als „Kunde“) geschlossen werden.
(2) Sie
gelten für natürliche Personen, Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1
BGB. Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nur anerkannt, sofern diese schriftlich vom Verkäufer
akzeptiert wurden.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Jede Nachbestellung, die nicht bereits Gegenstand des ursprünglichen
Vertrages war, gilt als gesonderter
neuer Auftrag und nicht als Erweiterung oder Abänderung des Ursprungsauftrags. Diese zusätzlich vereinbarten Arbeiten werden
zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung
fällig.
(5) Die Ausführungen der dem Verkäufer
übertragenen Leistungen sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
bestimmen sich nach:
–
dem Auftragsschreiben / Bestellung
–
der Leistungsbeschreibung des Auftrages
–
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
–
die VOB-Teile B und C in der jeweils neuesten Fassung
–
dem BGB.
(1) Änderungen
dieser AGB werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen
Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit dem Verkäufer im Rahmen der
Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können
die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.
(2) Die vom Verkäufer angebotenen Änderungen
werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der
nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion.
(3) Das
Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes
(Zustimmungsfiktion), wenn
a) das Änderungsangebot
des Verkäufers
erfolgt,
um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten
Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der AGB
· aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar
geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage
entspricht oder
· durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch
ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden
darf und
b) der Kunde das
Änderungsangebot des Verkäufers
nicht
vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt
hat.
Der Verkäufer wird den Kunden im
Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
(4) Die
Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung
· bei Änderungen in den AGB, die die Änderung von diesen AGB
betreffen oder
· bei Änderungen in den AGB, die die Änderung von Entgelten
betreffen, die der Kunde typischerweise dauerhaft in Anspruch nimmt oder
· bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages
und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder
· bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte
Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung gerichtet sind, oder
· bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages
gleichkommen, oder
· bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von
Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten des Verkäufers verschieben würden.
In diesen Fällen wird
der Verkäufer
die
Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
(5) Macht der Verkäufer von der
Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen
Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen
auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Verkäufer den Kunden in ihrem
Änderungsangebot besonders hinweisen.
§ 3Angebot
und Vertragsschluss
(1) Der
Verkäufer behält sich vor, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder
Anfragen nicht zu beantworten.
(2) Allein
durch eine Anfrage an den Verkäufer (per E-Mail,
Telefax, Telefon oder auf sonstige Weise) kommt kein Vertrag zustande. Diese
Anfrage stellt lediglich ein Angebot zum Vertragsabschluss dar. Ein Vertrag
kommt erst dadurch zustande, dass der Verkäufer das Angebot
für diesen Vertrag annimmt. Der Verkäufer nimmt das
Vertragsangebot an, indem der Vertrag ausdrücklich bestätigt oder mit der
Ausführung begonnen wird.
§ 4 Preise
und Preisanpassung
(1) Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz des Verkäufers
und jeweils inklusive der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe im Zeitpunkt der
Leistungserbringung. Die Gewährung von Skonto oder
erweiterten Zahlungszielen bedarf einer gesonderten, schriftlichen
Vereinbarung, sofern nicht in unserem Angebot oder der schriftlichen
Bestätigung des Auftrages enthalten. Der Kunde hat die Kosten der Lieferung,
bei Be- und Umarbeitungsverträgen die Kosten der Rücklieferung zu tragen.
Weitere Kosten für Versicherung, Verpackung sind in den Preisen ebenfalls nicht
eingeschlossen.
(2) Sollten sich bei langfristigen Bestellungen
(ab 4 Monaten zwischen Vertragsabschluss und gewünschtem Liefertermin) für den Verkäufer zusätzliche
Kosten aufgrund Preissteigerungen bei Hersteller / Lieferant infolge Erhöhung
der Energie- und Rohstoffpreise ergeben, die bei Bestellung noch nicht absehbar waren, so hat
der Kunde. sofern es diesem zumutbar ist. diese zu 50 % zu tragen.
(3) Für den Fall, dass bei vorbenannten langfristigen Bestellungen in den
dort aufgezählten Fällen eine
Senkung der Kosten eingetreten ist, so werden diese in gleichem Maße wie eine
Steigerung an den Kunden
weitergegeben.
(4) Bei einer Preisanpassung hat der Kunde
ein Recht auf Offenlegung der betroffenen Kostenelemente und deren Gewichtung
im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Kalkulation des Verkäufers. Bei Erhöhungen, die deutlich über
der Steigerung der Lebenshaltungskosten liegen. hat der Kunde ein Recht zum Rücktritt.
§ 5 Beschaffenheitsvereinbarung
bei Naturstein- und Naturwerkstein
Bei Naturstein und Naturwerkstein sind
materialbedingte, für den Kunden nicht unzumutbare Abweichungen hinsichtlich
Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge (Aderungen, Poren, offene Stellen,
Einsprengungen) von Mustern und Proben zulässig. Schiefer ist ein Naturprodukt,
es können sich daher Unterschiede, Farbabweichungen und Steinabplatzungen
ergeben. Dies stellt keinen Gewährleistungsgrund dar. Abweichungen von den
Produkt-Abbildungen sind daher unvermeidlich.
§ 6 Lieferung
(1) Der Transport von Schiefer und anderen
Natursteinen erfordert besondere Sorgfalt. Der Versand erfolgt stets auf
Rechnung und Gefahr des Käufers. Frachtkosten sind generell vom Kunden zu
tragen. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware an den Käufer über, auch wenn der
Verkäufer die Frachtkosten übernommen hat. Bei Anlieferung ist der Käufer
verpflichtet, für einen mit schwerem Lastzug befahrbaren Zuweg zu sorgen und
die Ware unverzüglich und sachgemäß abzuladen.
(2) Bestellungen werden nur vorbehaltlich
der Liefermöglichkeit angenommen. Alle getroffenen Vereinbarungen bezüglich
Lieferzeiten bleiben vorbehalten. Höhere Gewalt und unvorhersehbare
außergewöhnliche Ereignisse (auch Streik, Verkehrsstörungen, Lieferverzug des
Vorlieferanten, Betriebsstörungen, Mangel an Rohstoffen, Verkehrsmöglichkeiten
usw.) oder Warenmangel begrenzen die Lieferpflicht oder heben Sie auf.
Telefonische Terminabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(3) Verzugs- und Schadensersatzansprüche
für verspätete Lieferungen sind ausgeschlossen.
(4) Bei Anlieferung durch Kranfahrzeuge
gehen die Kosten der Kranentladung zu Lasten des Käufers.
§ 7 Zahlungsbedingungen, Fälligkeit und Verzug
(1) Alle Rechnungsbeträge sind spätestens
14 Tage nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen bei
Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
(2) Rechnungen sind bar oder per
Überweisung zu bezahlen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber
angenommen und nur nachbesonderer Vereinbarung.
(3) Für Leistungen, die im Auftrag
nichtenthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein
Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder vom Verkäufer abgegeben werden.
Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit
berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt
bei der Erstellung von Bauleistungen § 15 Nr. 5 VOB/B.
(4) Bei Aufträgen: deren Ausführung über
einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten
Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der geleisteten
Arbeiten zu erbringen. Die sind vom Verkäufer anzufordern und binnen 14 Tagen
ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten.
(5) Der Kunde kommt in Verzug, wenn er
trotz Fälligkeit und Mahnung nicht leistet. Gemäß § 286 Abs. 2 und 3 BGB kommt der Kunde in
bestimmten Fällen auch ohne Mahnung in Verzug, etwa wenn für die Leistung eine
Zeit nach dem Kalender bestimmt oder bestimmbar ist (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 und 2
BGB), der Kunde die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert (§ 286 Abs. 2
Nr. 3 BGB) oder wenn der Kunde einer Entgeltforderung nicht innerhalb von
30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufforderung leistet (§ 286 Abs. 3 BGB). Ab Eintritt des
Zahlungsverzugs berechnet der Verkäufer Mahngebühren und Verzugszinsen. Der Verkäufer
weist darauf hin, dass der Kunde sich nach Fristablauf in Verzug befinden und
die Forderung in einem gerichtlichen Mahnverfahren geltend machen, an ein
Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt übergeben kann. Dadurch entstehende
zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Geltendmachung höherer Zinsen
und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
§ 8 Gewährleistung
(1) Mängelansprüche für alle verkauften neuen
Gegenstände verjähren in 2 Jahren seit Ablieferung der Sache. Offensichtliche
Mängel müssen innerhalb zwei Wochen nach Ablieferung – bezogen auf die
Absendung der Anzeige – gegenüber dem Verkäufer schriftlich gerügt werden,
ansonsten ist der Verkäufer von der Mängelhaftung befreit.
(2) Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der
Käufer folgende Rechte:
a) Der Verkäufer ist zur Nacherfüllung verpflichtet
und wird diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder die
Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.
b) Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der
Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung des Verkäufers nur
unerheblich ist.
c) Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor:
Bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung
durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt, z. B.
Blitzschlag, bei Fehlern infolge von Überbeanspruchung durch nicht
bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche,
mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
§ 9 Haftung auf Schadenersatz
(1) Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers
oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Verkäufer
nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
(3) Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des
Verkäufers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum
doppelten Wert des Liefergegenstandes begrenzt.
(4) Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei
der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle
leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
(5) Schadenersatzansprüche aus Verzug, die auf
einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte
des Käufers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben unberührt.
(6) Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten
nicht, sofern der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine
Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
(7) Der Anspruch des Käufers auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen anstelle des Schadenersatzes statt der Leistung bleibt unberührt.
§ 10
Rücktritt
(1) Bei
Rücktritt sind Verkäufer und Kunde verpflichtet, die voneinander empfangenen
Leistungen zurückzugewähren. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die
Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene
Wertminderung des Verkaufsgegenstandes Rücksicht zu nehmen ist.
(2) Der Verkäufer
ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung nach Vertragsabschluss objektiv unmöglich wird,
weil der Hersteller, mit dem der Verkäufer ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, die
Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. sofern diese Umstände
erst nach Vertragsabschluss eingetreten
sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer
die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. In diesem Fall hat der Verkäufer
den Nachweis zu erbringen, sich vergeblich um
Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Der Verkäufer hat den Kunden über die genannten
Umstände unverzüglich zu benachrichtigen. Des Weiteren hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich die bereits
erbrachten Gegenleistungen zu
erstatten.
(3) Des
Weiteren ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag. auch hinsichtlich eines
noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung berechtigt, wenn vom Kunden
falsche Angaben über dessen Kreditwürdigkeit gemacht wurden oder objektive
Gründe für seine Zahlungsunfähigkeit entstanden sind, sofern nicht der Kunde
bereits vollumfänglich geleistet hat. Dies gilt insbesondere in Fällen der Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder der Abweisung eines solchen Verfahrens mangels
kostendeckenden Vermögens. Für den Fall eines Teilrücktritts sind bereits erbrachte Teilleistungen
vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt jedoch unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche. Vor
dem Rücktritt hat der Verkäufer
dem Kunden die Möglichkeit einer Vorauszahlung bzw. Erbringung einer ausreichenden Sicherheit einzuräumen.
§ 11
Pauschalierter Schadensersatz nach Rücktritt
Soweit
der Verkäufer vorn Kunde Schadensersatz nach einem Rücktritt verlangen kann,
beläuft sich der zu ersetzende
Schadensbetrag pauschal auf 25% der Nettoauftragssumme, es sei denn, der Verkäufer
weist nach, dass ihm ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Kunden ist es aber
gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden
oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
(1) Die verkauften Gegenstände bleiben Eigentum des
Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden
zustehender Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle
Forderungen, die der Verkäufer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem
Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie
sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn die
Reparatur durch den Verkäufer unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen
ist. Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche des Verkäufers dürfen die
Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und
auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind
Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.
(2) Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer), so ist
ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung
gestattet, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen
Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der
Rechnungswerte des Verkäufers bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten werden.
(3) Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der
Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er
seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in
Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen
Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat der Verkäufer
deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann der Verkäufer den
Kaufgegenstand vom Käufer heraus verlangen und nach Androhung mit angemessener
Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen
Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der
Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.
(4) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch
Gerichtsvollzieher oder Ausübung des Unternehmerpfandrechts – auf die
Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und ihm
unverzüglich benachrichtigen, damit er seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufgebung des Zugriffs und zu einer
Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie
nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Käufer hat die Pflicht, den
Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem
Zustand zu halten sowie alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen
Instandsetzungen unverzüglich. vom Verkäufer ausführen zu lassen. Der Verkäufer
verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als
ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind,
um mehr als 10% übersteigt. –
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die
Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern er vom Vertrag zurückgetreten ist.
§ 13 Annahmeverzug
(1) Gerät
der Kunde in Annahmeverzug, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche
verpflichtet. dem Verkäufer die
angemessenen anfallenden Lagerkosten zu vergüten. Sofern der Verkäufer die Ware im eigenen Lager einlagert, erhält
er die üblichen Lagerkosten oder 20% des vereinbarten
Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis. Dem Kunden ist es aber gestattet, nachzuweisen,
dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
(2) Kosten und Schäden, insbesondere auch
zusätzliche Transportkosten und Transportrisiken, gehen bei unberechtigter
Nichtannahme zu Lasten des Käufers. Rücksendungen gelieferter Ware werden ohne
vorherige Genehmigung des Verkäufers nicht angenommen.
§ 14
Lieferfrist
(1) Verbindliche
Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht
einhalten kann. hat der Kunde eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tag des Eingangs des
Schreibens, mit dem der Kunde
den Verkäufer in Verzug setzt, falls eine kalendermäßig bestimmte Lieferfrist vorliegt, mit deren Ablauf – zu
gewähren, im Höchstfall jedoch nicht mehr als 14 Tage. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der
gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
(2) Vorn Verkäufer
nicht zu vertretende Störungen in seinem Geschäftsbetrieb oder bei seinen Vorlieferanten, die auf einem
unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, insbesondere Streiks,
Aussperrungen, sowie Fälle höherer Gewalt, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Kunde in diesen
Fällen nur berechtigt, wenn er nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich
anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden sowie angemessenen Nachfrist nach Eingang des
Mahnschreibens des Kunden beim
Verkäufer an den Kunden erfolgt. Sollte es sich hierbei um eine kalendermäßig bestimmte Lieferfrist handeln, so beginnt
die zu setzende Nachfrist mit deren Ablauf.
(3) Die gesetzlichen Bestimmungen zum
Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt. Hinsichtlich der Möglichkeit des Rücktritts
für den Verkäufer gelten die Regelungen des § 10 dieser AGB.
§ 15
Bestellungen
Der Käufer
ist verpflichtet bei Bestellungen nach Plänen und Skizzen die genaue Stückzahl
und Größe der bestellten Platten anzugeben. Die Ermittlung der Maße und Menge
ist Aufgabe des Käufers. Für die Richtigkeit der Angaben trägt der Käufer das
Risiko ebenso für Übermittlungsfehler.
§ 16 Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung des Kunden
gegenüber dem Verkäufer zustehenden
Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Verkäufers ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht
ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.
§ 17
Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Zur Aufrechnung von Forderungen ist der Kunde nur
berechtigt, wenn die Gegenansprüche, mit denen er aufrechnen möchten,
Gegenansprüche aus demselben Vertrag betreffen, rechtskräftig festgestellt, vom
Verkäufer anerkannt oder unstrittig sind.
(2) Im
Falle des Vorliegens eines Zurückbehaltungsrechts des Kunden ist dieses der
Höhe nach auf das 3-fache der voraussichtlichen
Mängelbeseitigungskosten beschränkt.
(3) Rechnungsforderungen können vom Verkäufer
an Dritte abgetreten werden, insbesondere zu Refinanzierungszwecken sowie
zu Zwecken vereinfachter Forderungsabwicklung. Der Verkäufer weist darauf hin,
dass er im Abtretungsfall nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die für
eine Abtretung sowie die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen
erforderlichen Informationen an den Dritten übermitteln.
§ 18 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten (z.B.
Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden vom Verkäufer ausschließlich
gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO
(Datenschutzgrundverordnung), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Digitale-Daten-Gesetzes
(DDG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.
(2) Der Verkäufer stellt im Rahmen der
Datenschutzerklärung auf www.if-schieferwerk.de ergänzende Informationen zum
Datenschutz sowie zu Art, Umfang und Zweck der seinerseits vorgenommenen
Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bereit.
§ 19 Elektronische Kommunikation
(1) Der Verkäufer ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsverarbeitung zu übertragen. Die Rechtsgrundlage zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. b) Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Die Informationspflicht gem. Art. 13 oder 14 DS-GVO erfüllt der Verkäufer durch Übermittlung weiterer Informationen.
(2) Soweit der Kunde dem Verkäufer
einen Telefaxanschluss oder eine E-Mail-Adresse mitteilt oder mit ihm in
sonstiger Weise elektronisch kommuniziert (z. B. über Messenger-Dienste,
Soziale Medien oder Videokonferenz-Systeme / Software), erklärt er sich
bis auf Widerruf oder ausdrückliche Weisung damit einverstanden, dass der Verkäufer
ihm ohne
Einschränkungen über jene Kontaktdaten vertragsbezogene Informationen zusendet.
Der Verkäufer sichert
zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Empfangs- /
Sendegerät bzw. den (E-Mail)-Account haben und dass er dortige Sendungseingänge
regelmäßig überprüft. Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer
darauf hinzuweisen,
wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Empfangs- / Sendegerät bzw. der (E-Mail)-Account
nur unregelmäßig auf Sendungseingänge überprüft werden oder Einsendungen nur
nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden. Dem Kunden ist bekannt, dass
(i) beim Versand von unverschlüsselten E-Mails und sonstigen elektronischen
Nachrichten eine Vertraulichkeit nicht hinreichend gewährleistet ist,
(ii) fremde Dritten Daten – auch besondere Arten personenbezogener
Daten gemäß Art. 9 DS-GVO – abfangen, lesen oder verändern oder
stehlen und sich zu eigen machen können [Identitätsdiebstahl], (iii) der
Transportweg, den eine E-Mail durch das Internet oder den eine
Messenger-Nachricht nimmt, weder nachvollzogen noch abgesichert werden kann und
(iv) es zum Befall einer E-Mail oder Messenger-Nachricht mit
elektronischen Viren und sonstiger Malware, zum Verlust von Daten, zu
Veränderungen von Daten, zu Übersendungsfehlern und Übersendungsausfällen
kommen kann. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Sicherheit einer
elektronischen Kommunikation gleich welcher Art, insbesondere für die
Sicherheit der mit unverschlüsselten E-Mails und Messenger-Nachrichten
übermittelten Daten und Informationen, und haftet auch nicht für die dem Kunden
deshalb ggf. entstehenden Schäden. Soweit der Kunde zum Einsatz von Signatur- und
Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren
Einsatz wünscht, teilt er dies dem Verkäufer rechtzeitig mit. Damit einhergehende Kosten des Verkäufers, beispielweise für die Anschaffung
und Einrichtung notwendiger Soft- bzw. Hardware, trägt der Kunde.
§ 20 Gesetzliches Widerrufsrecht (nur
für Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften)
Der Kunde kann die Vertragserklärung – als Verbraucher
bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabsatzverträge – innerhalb von zwei
Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail)
widerrufen. Verbraucher ist jede
natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen
ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage
ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen
Sie uns
Jürgen Fischer
GmbH & Co. Schieferwerk.
Geschäftsführerin
Frau Gabriele Fischer.
Eisenbahnstraße 22
73235 Weilheim a.d. Teck
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 70
23 / 900 84 0
Telefax: +49 (0) 70 23 / 900 84 10
E-Mail: info@jf-schieferwerk.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B.
ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es
aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf
der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben
wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben,
dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf
dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in
keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis
wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht
haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere
Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in
jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den
Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben.
Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn
Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der
Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust
der Waren nur aufkommen, wenn, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der
Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen
Umgang mit den Waren zurückzuführen ist.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
Wiedergabe des gesetzlichen
Muster-Widerrufsformulars
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie
den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und
senden Sie es zurück.)
An:
Jürgen Fischer GmbH & Co. Schieferwerk.
Geschäftsführerin Frau Gabriele Fischer
Eisenbahnstr. 22
73235 Weilheim a. d. Teck
Kontakt:
Fax: +49 (0) 70 23 / 900 84 10
E-Mail: info@jf-schieferwerk.de
Hiermit widerrufe(n)
ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am
(*)/erhalten am (*)
Name des/der
Verbraucher(s)
Anschrift
des/der Verbraucher(s)
Unterschrift
des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 21 Gerichtsstand
(1) Für Gerichtsstand und Erfüllungsort
gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen
Gesetzbuches.
(2) Wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Inland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der
Geschäftssitz des Verkäufers.
(3) Soweit der Kunde Kaufmann ist, wird als
Gerichtsstand der Geschäftssitz des Verkäufers vereinbart.
§
22 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen
und Ergänzungen der mit dem Kunden geschlossenen Verträge, die Erklärung einer
Kündigung sowie die Abänderung dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform (§ 126 Abs. 1, 2 BGB). Die Ersetzung der Schriftform
durch die elektronische Form (§§ 126 Abs. 3, 126 a BGB) oder die Textform
(§ 126 b BGB) ist ausgeschlossen. Der Vorrang individueller
Vertragsabreden bleibt hiervon unberührt.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechtes.
Diese AGB wurde erstellt durch Kanzlei
Fischer-Battermann.
Jürgen Fischer GmbH & Co
Schieferwerk – Marmor – Granit
Eisenbahnstraße 22
73235 Weilheim a. d. Teck
Haben Sie noch Fragen?
0 70 23 – 90 08 40
info@jf-schieferwerk.de